Von BAFA bis Wärmeversorgungsgebiet
Jeder Eintrag nennt die Bedeutung und den Zusammenhang, in dem der Begriff üblicherweise auftaucht. Die Erklärungen sind eine Einordnung und ersetzen weder die Prüfung eines konkreten Gebäudes noch die jeweils geltende Förderrichtlinie.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es bearbeitet unter anderem die Anträge für geförderte Energieberatungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- BEG
- Sammelbezeichnung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie umfasst mehrere Produkte für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen; Zuständigkeiten und Konditionen ändern sich regelmäßig.
- Bedarfsausweis
- Energieausweis, dessen Kennwert aus Gebäudegeometrie, Bauteilaufbauten und Anlagentechnik berechnet wird. Das Nutzungsverhalten fließt dabei nicht ein.
- Bürgerwärmeplan
- Kartenansicht, mit der sich die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung baublockbezogen nachvollziehen lassen – etwa der ermittelte Wärmebedarf und die Eignungsgebiete für Wärmenetze.
- DIN V 18599
- Normenreihe zur energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Sie erfasst Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser in einem gemeinsamen Rechenverfahren.
- DIN EN 16247-1
- Norm mit den Anforderungen an Energieaudits. Sie beschreibt, wie Energieeinsätze und Einsparmöglichkeiten in Betrieben und Organisationen systematisch untersucht werden.
- Endenergiebedarf
- Rechnerische Energiemenge, die einem Gebäude unter genormten Randbedingungen zugeführt werden muss, um Heizung, Warmwasser und weitere Anwendungen zu decken.
- Energieeffizienz-Expertenliste
- Bundesweites Verzeichnis qualifizierter Fachpersonen für Förderprogramme. Entscheidend ist nicht der Eintrag als solcher, sondern die zum Gebäude und Programm passende Kategorie.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Zentrales Regelwerk für die energetischen Anforderungen an beheizte und gekühlte Gebäude, einschließlich der Vorgaben zu Energieausweisen.
- Heizlast
- Wärmeleistung, die ein Gebäude bei einer festgelegten niedrigen Außentemperatur benötigt. Sie ist die Grundlage jeder sinnvollen Auslegung eines Wärmeerzeugers.
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizungsanlage, damit jeder Heizkreis genau die rechnerisch benötigte Wärmemenge erhält. Ohne ihn arbeiten insbesondere Wärmepumpen deutlich ungünstiger.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Dokument, das aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte für ein Wohngebäude in eine Reihenfolge bringt. Es ersetzt keine Fachplanung der einzelnen Maßnahme.
- KfW
- Förderbank des Bundes. Sie setzt Kredit- und Zuschussprogramme für energetische Maßnahmen an Gebäuden um.
- Kommunale Wärmeplanung
- Strategisches Planungsinstrument der Kommune. Es ordnet Gebiete danach ein, ob eher zentrale oder eher dezentrale Wärmeversorgung sinnvoll ist, begründet aber keinen Anspruch auf einen Anschluss.
- Primärenergiebedarf
- Kennwert, der zusätzlich zum Bedarf im Gebäude den Aufwand für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers berücksichtigt.
- progres.nrw
- Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für rationelle Energieverwendung, erneuerbare Energien und Energiesparen. Die Abwicklung liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg; die Mittel sind budgetabhängig.
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient eines Bauteils. Je niedriger der Wert, desto weniger Wärme geht über dieses Bauteil verloren.
- Verbrauchsausweis
- Energieausweis auf Grundlage abgerechneter Verbräuche mehrerer Zeiträume. Sein Ergebnis wird durch Nutzung, Belegung und Leerstand mitbestimmt.
- Vorhabenbeginn
- Förderrechtlicher Zeitpunkt, ab dem ein Projekt als begonnen gilt – häufig bereits mit Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer vorher beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- Vorlauftemperatur
- Temperatur des Heizwassers auf dem Weg zu den Heizflächen. Ob eine Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude sinnvoll arbeitet, entscheidet sich maßgeblich an diesem Wert.
- Wärmebrücke
- Stelle der Gebäudehülle mit erhöhtem Wärmeabfluss. Dort sinken die Oberflächentemperaturen, was bei dichter Hülle das Risiko von Feuchteschaden erhöht.
- Wärmeversorgungsgebiet
- Nach § 18 Wärmeplanungsgesetz ausgewiesenes Gebiet mit einer voraussichtlichen Versorgungsart. Die Ausweisung ist eine Planungsaussage, keine Zusage eines Netzanschlusses.
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Gemeinschaft der Eigentümer einzelner Einheiten eines Gebäudes. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum setzen entsprechende Beschlüsse voraus.